Der typische Ablauf
Verzugszinsen: Für Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, für Geschäftskunden 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Eine Mahnung ist erst nach Fälligkeit erforderlich – vorher keine Pflicht zur Erinnerung.
- 1. Zahlungserinnerung (freundlich): Frist von meist 7–14 Tagen setzen. Oft ist es Versehen, kein Streit.
- 2. Erste Mahnung: Konkreter, mit Hinweis auf Verzug und Verzugszinsen. Frist erneut definieren.
- 3. Letzte Mahnung (Mahnandeutung): Androhung Mahnbescheid / gerichtliches Mahnverfahren. Versand per Einschreiben empfehlenswert.
- 4. Mahnbescheid: Antrag beim Amtsgericht (Zentrales Mahngericht); formloser Ablauf, geringe Kosten, die der Schuldner im Streitfall ersetzen muss.
- 5. Vollstreckung: Nach tituliertem Anspruch via Gerichtsvollzieher.
Was Mahnverfahren kosten und wie lange dauern
Gerichtliche Mahnverfahren sind verglichen mit einer Klage günstig und schnell – der Mahnbescheid kostet z. B. bei 5.000 € Streitwert grob eine dreistellige Gebühr. Kosten können bei Obsiegen ersetzt werden, verursachen aber Aufwand und Verschiebungen. Bei Beträgen unterhalb der Streitwertgrenzen lohnt die Abwägung immer individuell.
Offene Posten von vornherein vermeiden
Der wirksamste Schutz ist nicht die Mahnung, sondern die Vorstruktur: kleine Zahlungsetappen mit klarer Abnahme statt einer großen Schlussrechnung auf 60 Tage Zahlungsziel. Mit einem Meilenstein-Zahlungslink wie Stipme reserviert der Kunde das Budget vor Start, Zahlungen werden pro Freigabe ausgelöst – offene Posten entstehen erst gar nicht.