Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Stipme-Plattform.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

Anbieter ist der im Impressum genannte Betreiber („Stipme“). „Stip“ bezeichnet ein Projekt mit einem oder mehreren Meilensteinen, das über einen Zahlungslink abgewickelt wird. „Dienstleister“ erstellt einen Stip, „Kunde“ zahlt und gibt Meilensteine frei. Abwicklung von Zahlungen und Auszahlungen erfolgt über den Zahlungspartner Stripe; Stipme kommt dabei nie selbst in den Besitz von Kundengeldern.

§ 2 Leistungen von Stipme

Stipme stellt Werkzeuge bereit, um Zahlungslinks mit Meilensteinen zu erstellen, zu teilen und deren Status zu verfolgen, einschließlich Freigabe durch den Kunden und automatischer Freigabe nach Ablauf der vereinbarten Prüfzeit. Stipme erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Beratungsdienstleistungen und ist nicht Vertragspartei des Leistungsverhältnisses zwischen Dienstleister und Kunde.

§ 3 Vertragsschluss und Nutzung

Die Plattform kann ohne Benutzerkonto (über einen Browser-Schlüssel) oder mit Benutzerkonto (Registrierung) genutzt werden. Das Nutzungsverhältnis mit Stipme kommt mit Erstellung des ersten Stips bzw. mit Registrierung zustande. Die Abwicklung des zugrunde liegenden Leistungsverhältnisses (Werkleistung, Werkvertrag etc.) regeln Dienstleister und Kunde ausschließlich untereinander.

§ 4 Pflichten der Nutzer

Nutzer machen nur wahrheitsgemäße Angaben (Projekt, Beträge, Fristen, Identität bei Auszahlungen). Unzulässig sind insbesondere Projekte mit Betrugsziel, Scheingeschäften, Geldwäsche, rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen gegen Sanktions- und Kartenzahlungsregeln sowie Phishing, Identitätstäuschung oder das Nachahmen fremder Marken, Banken und Behörden. Stipme darf entsprechende Stips sperren und Konten kündigen.

§ 5 Preise und Gebühren

Stipme bietet die Tarife „Start“ (ohne Monatsgebühr, 2,9 % pro gesicherter Zahlung), „Pro“ (29 € pro Monat, monatlich kündbar, 1,2 % pro gesicherter Zahlung) und „Enterprise“ (individuelle Konditionen nach Vereinbarung). Das Pro-Abo ist derzeit in Vorbereitung und noch nicht buchbar; bis zum Start gilt der Tarif „Start“, sofern kein Gratis-Pro aus dem Empfehlungsprogramm (§ 12) besteht. Die Gebühr wird als Prozentsatz des gesicherten Meilensteinbetrags direkt bei der Zahlung über den Zahlungspartner als Vermittlungsanteil einbehalten (Application Fee). Zusätzlich behält der Zahlungspartner seine Verarbeitungsgebühr (nach dessen Preisliste, abhängig von der Zahlungsart) direkt vom Auszahlungsbetrag ein; ihre Höhe ergibt sich aus der Zahlungsaufstellung. Maßgeblich ist der Tarif zum Zeitpunkt, in dem der Kunde das Budget sichert. Nach dem Start wird das Pro-Abo monatlich im Voraus abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden; danach gilt der Tarif „Start“. Die aktuellen Preise sind auf der Preisseite veröffentlicht; Preisanpassungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.

§ 6 Zahlung, Freigabe und Auto-Release

Der Kunde sichert den Meilensteinbetrag bei Zahlung beim Zahlungspartner. Die Freigabe durch den Kunden stößt die Auszahlung an den Dienstleister an. Wird der Meilenstein innerhalb der Prüfzeit nicht freigegeben und keine Nachbesserung angefordert, gilt er als freigegeben (Auto-Release). Die Prüfzeit beträgt standardmäßig 72 Stunden, wobei nur Werktage (Montag bis Freitag, Zeitzone Europe/Berlin) zählen und Wochenenden die Frist anhalten; wahlweise beträgt sie 7 oder 14 Werktage, wenn der Dienstleister dies beim Erstellen festlegt. Die Frist ist dem Kunden vor der Zahlung sichtbar und wird mit seiner Zustimmung protokolliert.

§ 7 Identitätsprüfung und Auszahlung

Bevor Kunden ein Budget sichern können, bestätigt der Dienstleister einmalig seine Identität und Bankverbindung im geführten Formular des Zahlungspartners Stripe. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben (Geldwäscheprävention); Stipme erhält davon nur den Prüfstatus. Auszahlungen erfolgen ausschließlich über den Zahlungspartner nach Freigabe eines Meilensteins auf das hinterlegte Bankkonto. Stipme hält keine Gelder zurück und verfügt nicht über Kundengelder. Eventuelle Rücklastschriften oder Zahlungsausfälle werden nach den Bedingungen des Zahlungspartners abgewickelt.

§ 8 Nachbesserung, Einigung, Erstattung und Streitfälle

Stipme ist kein Schiedsrichter, schlichtet nicht und entscheidet weder über die Abnahme noch über Streitigkeiten zwischen Dienstleister und Kunde. Geld wird ausschließlich auf Handlung einer Partei oder nach einer Regel bewegt, der beide Parteien vor der Zahlung zugestimmt haben.

Die Anzahl der enthaltenen Nachbesserungen pro Meilenstein (1 bis 3) legt der Dienstleister beim Erstellen fest; sie ist dem Kunden vor der Zahlung sichtbar. Eine Nachbesserung muss das betroffene Abnahmekriterium benennen und begründet werden. Sind die vereinbarten Nachbesserungen genutzt, kann der Kunde nur noch freigeben oder eine Einigung vorschlagen (Teilfreigabe, Rest Erstattung); die Prüfzeit mit automatischer Freigabe läuft unverändert weiter. Eine Einigung wird erst wirksam, wenn der Dienstleister sie annimmt.

Der Dienstleister kann gesicherte Beträge vor der Freigabe jederzeit ganz oder teilweise erstatten. Erstattungen werden über den Zahlungspartner Stripe ausgeführt und mit dem Anteil des Dienstleisters verrechnet; die Stipme-Gebühr wird nur bei vollständiger Erstattung zurückerstattet.

Zahlungen werden im Namen des Dienstleisters abgewickelt; er ist gegenüber dem Kunden Verkäufer. Rückbuchungen (Chargebacks) prüfen Stripe und die kartenausgebende Bank; daraus entstehende Beträge und Gebühren werden mit dem Anteil des Dienstleisters verrechnet.

Stipme führt ein unveränderliches Protokoll aller Projektschritte und Zustimmungen und stellt es beiden Parteien als Nachweis zur Verfügung. Stipme bewertet die Einträge nicht.

§ 9 Verfügbarkeit

Stipme bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet sie aber nicht. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (insbesondere Störungen beim Zahlungspartner oder im Internet) berechtigen nicht zur Schadensersatzforderung.

§ 10 Haftung

Stipme haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den gesetzlichen Vorgaben des anwendbaren Rechts. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stipme nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 11 Freistellung bei Missbrauch

Verstößt ein Nutzer gegen diese AGB und entstehen Stipme dadurch Kosten oder Schadensersatzansprüche Dritter (z. B. Zahlungsrückabwicklungen, Kartenzahlungsregeln), stellt der Nutzer Stipme hiervon frei. Dasselbe gilt für Ansprüche, die eine Partei des Leistungsverhältnisses gegen Stipme wegen Streitigkeiten aus diesem Leistungsverhältnis geltend macht. Stipme ist kein Zahlungsdienstleister und verwahrt keine Gelder.

§ 12 Empfehlungsprogramm

Wer sich über einen Empfehlungslink registriert und seinen ersten Stip erstellt, erhält einmalig einen Monat Pro gratis. Der Empfehlende erhält einen Monat Pro gratis, sobald der Geworbene seine erste bestätigte Zahlung erhalten hat. Gratismonate summieren sich, höchstens 12 Monate innerhalb von 12 Monaten. Ausgeschlossen sind Selbstempfehlungen, Mehrfachkonten und Empfehlungen derselben Person oder desselben Auszahlungskontos. Bei Missbrauch kann Stipme Gutschriften verweigern oder entziehen. Gratis-Pro gilt nur, solange kein bezahlter Tarif aktiv ist; ein Anspruch auf Auszahlung in Geld besteht nicht. Stipme kann das Programm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden; bereits verdiente Monate bleiben erhalten.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt italienisches Recht. Gerichtsstand ist Bozen, Südtirol, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzend: Widerrufsbelehrung · AVV · Auftragsverarbeiter